Waffensachkunde
Waffensachkundeprüfung für Kurz- und Langwaffen gem. § 7 WaffG für Sicherheitsmitarbeiter, Sportschützen, Jäger.
Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition den Nachweis über eine Sachkunde voraus..
Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG in unserem Hause erbracht werden.
Der Lehrgang zur Ausbildung und Vorbereitung auf eine behördlich anerkannte Waffensachkundeprüfung gliedert sich in einen theoretischen Teil und in einen praktischen Teil. Der Gesamtumfang beläuft sich auf 40 Unterrichtseinheiten, wobei 24 Unterrichtseinheiten auf den theoretischen Teil entfallen, 8 Unterrichtseinheiten auf den praktischen Teil entfallen und weitere 8 Unterrichtseinheiten auf die Durchführung der Prüfungen, welche sich in einen theoretischen, einen mündlichen und einen praktischen Teil aufteilen, entfallen.
Inhalte:
• Waffenrecht
• Waffentechnik
• Ballistik
• rechtliche Grundlagen und Grenzen
• Notwehr/Nothilfe
• praktische Schießübungen